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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Abobedingungen gelten fßr das Vertragsverhältnis zwischen der AMAG Automobil und Motoren AG (nachfolgend AMAG), Alte Steinhauserstrasse 1, 6330 Cham,  und dem Abonennten (nachfolgend Kunde) eines von AMAG gestellten Fahrzeugs.
AMAG behält sich das Recht vor, die Abobedingungen jederzeit zu ändern. Massgebend ist aber jeweils die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäfts geltende Version dieser Abobedingung, welche fßr dieses Rechtsgeschäft nicht einseitig geändert werden kÜnnen. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Abobedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz. Das Angebot gilt, solange das Produkt im Onlineshop angepriesen wird.
2. Abbildung des Produkts und Produktbeschreibung
Beim angebotenen Fahrzeug handelt es sich um ein konkret vorhandenes Fahrzeug. Es kann immer zu Abweichungen zwischen dem Produktfoto und dem Original kommen. Das Produktfoto ist daher unverbindlich und dient der Illustration. Die tatsächliche Ausstattung kann von der aufgelisteten Ausstattung in der Produktbeschreibung aufgrund der entsprechenden Länderkonfigurationen abweichen.
3. Merkmale des Fahrzeugs
Das Fahrzeug ist im Onlineshop beschrieben. Bei dem angebotenen Fahrzeug handelt es sich nicht um einen Unfallwagen (Fahrzeug, welches einen Unfallschaden erlitten hat mit erheblicher Beschädigung (z.B. der Chassis-Struktur / Chassisrahmen o.ä.)). Nicht erhebliche, zumutbare Ănderungen gegenĂźber dem im Abovertrag beschriebenen Fahrzeug bezĂźglich Form, Farbton oder im Lieferumfang bleiben vorbehalten. AMAGist jedoch nicht verpflichtet, eine geänderte AusfĂźhrung zu liefern. Messwerte und Daten, die in Prospekten, Listen oder andernorts aufgefĂźhrt sind, stellen blosse Näherungswerte dar. Die Energieangaben entsprechen der Typengenehmigung fĂźr das Fahrzeugmodell zum Zeitpunkt der Offerte bzw. des Abovertrages, erhoben im gesetzlichen Testbetrieb. Aus technischen GrĂźnden oder aufgrund individueller Konfiguration ist es mĂśglich, dass die Angaben des Fahrzeugs davon abweichen. Je nach Fahrweise ergeben sich in der Praxis abweichende Verbrauchswerte. Die Angabe zur Energie-Effizienzklasse entspricht der Einteilung zum Zeitpunkt der Offerte bzw. Abovertrages. Aufgrund jährlicher gesetzlicher Anpassungen kann das Fahrzeug im Zeitpunkt der Auslieferung (bei unveränderten Werten) eine andere Effizienzklasse bekommen.
4. VertragsabschlussÂ
Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter Vorbehalt der VerfĂźgbarkeit.
Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen im Onlineshop (nachfolgend "Angebot" genannt), richtet sich ausschliesslich an handlungsfähige natßrliche oder juristische Person mit festem Wohnsitz in der Schweiz. Der Kunde muss ßber einen gßltigen Fßhrerausweis fßr die entsprechende Fahrzeugkategorie und ßber eine nach Ermessen von AMAG ausreichende Bonität verfßgen bzw. sich in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen zur Erfßllung der finanziellen Verpflichtungen aus diesem Vertrag befinden. Das Vorliegen der Voraussetzungen fßr einen Vertragsabschluss wird durch AMAG ßberprßft. Dazu wird der Kunde gebeten, verschiedene Angaben zu seiner Person und seinen finanziellen Verhältnissen zu machen und entsprechende Dokumente vorzulegen. Der Abovertrag kommt fßr Produkte oder Dienstleistungen zustande, sobald der Kunde die schriftliche Bestellbestätigung per E-Mail erhalten hat, unter der Bedingung der Verfßgbarkeit und einer positiven Bonität.
4.1 Nutzung
Der Kunde darf das Fahrzeug ausschliesslich fßr private und gewerbliche Zwecke gebrauchen. Er darf das Fahrzeug weder fßr Geschwindigkeits-, Ausdauer-, Geschicklichkeits- oder andere Wettfahrten, fßr Transporte von Gefahrgßtern sowie fßr Teilnahmen an Fahrsicherheitstrainings oder fßr ähnliche Zwecke gebrauchen.
4.1.1 Nutzung fĂźr den gewerblichen Personentransport
Die Nutzung des Fahrzeuges fĂźr den gewerblichen Personentransport (Taxi, Uber, etc.) ist verboten.
4.2 Nutzungsberechtigte
Der Kunde darf das Fahrzeug auch Dritten (nachfolgend âNutzungsberechtigteâ) zum Gebrauch Ăźberlassen, sofern diese die fĂźr den Kunden geltenden Voraussetzungen erfĂźllen und bereit sind, die in diesen Allgemeinen Abobedingungen aufgefĂźhrten Pflichten einzuhalten.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Nutzungsberechtigte diese Voraussetzungen jederzeit erfĂźllt und ist als Vertragspartner von AMAG fĂźr die Einhaltung der vertraglichen Pflichten durch den Nutzungsberechtigten verantwortlich. Der Kunde gibt AMAG die Personalien des Nutzungsberechtigten auf Anfrage bekannt, wobei er zuvor sicherstellt, dass der Nutzungsberechtigte darĂźber und Ăźber die damit einhergehende Datenbearbeitung informiert ist.
4.3 Fahrten ins Ausland
Das Fahrzeug soll hauptsächlich in der Schweiz eingesetzt werden. Im Ausland darf das Fahrzeug ebenfalls (z.B. zu Ferienzwecken) gefahren werden. Der Auslandseinsatz ist auf folgende Länder beschränkt:
Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Grossbritannien, Kroatien, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Ăsterreich, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Vatikanstaat.
Bei Fahrten ins Ausland ist der Kunde verpflichtet, allfällige hierfĂźr zusätzlich erforderlichen Dokumente und SicherheitszubehĂśr, wie z.B. Warnwesten oder Verbandskasten, im Fahrzeug mitzufĂźhren. Die internationale Versicherungskarte (GrĂźne Karte) kann via Zurich [Internationale Versicherungskarte â Zurich Schweiz] bestellt werden.
5. Vertragsdauer und KĂźndigungsfristen
5.1 Laufzeiten Abo
Der Kunde und AMAG vereinbaren eine Mindestlaufzeit sowie eine HĂśchstlaufzeit. Die vereinbarte Mindestlaufzeit ist im Kundenkonto ersichtlich und beginnt mit dem Tag der Ăbergabe des Fahrzeugs an den Kunden.  Die HĂśchstlaufzeit beträgt 24 Monate.
Nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit verlängert sich das Abo automatisch um einen Monat bis zur ordnungsgemässen Kßndigung oder bis zur Erreichung der HÜchstlaufzeit.
5.2 KĂźndigungsfrist
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann jede Partei das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Abo Monats (abhängig vom Datum der Ăbergabe des Fahrzeugs) kĂźndigen. Vorbehalten bleibt eine vorzeitige VertragsauflĂśsung gemäss Ziffer 14. Eine RĂźckgabe des Fahrzeugs vor dem letzten Tag eines Abo Monats fĂźhrt nicht zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung und somit auch nicht zu einer anteiligen Berechnung des letzten Abo Monats. Macht der Kunde von seinem KĂźndigungsrecht keinen Gebrauch, so endet der Vertrag automatisch mit dem Ablauf der HĂśchstlaufzeit. Vorbehalten bleibt eine vorzeitige AuflĂśsung des Vertrags gemäss Ziffer 14.
AMAG behält sich vor, sowohl fahrzeugabhängige Preise als auch fahrzeugunabhängige Preise anzupassen und kommuniziert dies dem Kunden schriftlich. Fßr die vertragliche Mindestlaufzeit oder bis zum nächstmÜglichen Kßndigungstermin gelten jeweils die vereinbarten Konditionen.
5.3 Fahrzeugaustausch
Ein Fahrzeugwechsel auf Wunsch des Kunden ist innerhalb der Mindestlaufzeit nicht mĂśglich. Wechselt der Kunde das Fahrzeug nach Ende der Mindestlaufzeit, so beginnt fĂźr das neue Fahrzeug eine neue Mindestlaufzeit. Eine Anrechnung der Vertragsdauer des vorherigen Fahrzeugs auf die neue Mindestlaufzeit fĂźr das neue Fahrzeug ist nicht mĂśglich.
6. AbogebĂźhr sonstige Zahlungspflichten
6.1 AbogebĂźhr
Die GebĂźhr fĂźr den ersten Abo-Monat wird Ăźber die hinterlegte Kreditkarte des Kunden am Tag der Buchungs-Annahme belastet. Die Auslieferung kann nur stattfinden, wenn die erste Abbuchung erfolgreich war. FĂźr alle darauffolgenden Nutzungsmonate wird die Kreditkarte des Kunden in HĂśhe der festgelegten AbogebĂźhr jeweils am gleichen Tag des Monats belastet wie die Ăbernahme stattgefunden hat. Die monatliche Belastung der Kreditkarte erfolgt Ăźber einen von der AMAG ermächtigten Zahlungsdienstleister.
6.2 Zahlungsverzug oder Ablauf der Kreditkarte
6.2.1 Kreditkarte ungĂźltig
Der Kunde wird vom durch AMAG eingesetzten Zahlungsdienstleister auf seine auslaufende Kreditkarte hingewiesen. Falls die GĂźltigkeitsdauer der Kreditkarte des Kunden ausgelaufen ist, wird der Kunde durch eine E-Mail aufgefordert die Kreditkarteninformationen zu aktualisieren.
6.3 Zahlungsausfall, Zahlungsverzug
Kann die Rate ßber die Kreditkarte während einer Woche nach dem Zahltag nicht eingezogen werden, erhält der Kunde eine Mahnung. Wird dieser Mahnung mit einer Frist von fßnf (5) Arbeitstagen nicht nachgekommen, erhält der Kunde die Kßndigung des Vertrags sowie die Aufforderung, das Fahrzeug zurßckzugeben und offene sowie geschuldete Rechnungen bei der Rßckgabe zu begleichen.
6.4 Kilometerpakete
Sofern die gewählte Laufleistung durch den Kunden am Ende der Laufzeit ßberschritten werden, werden die Mehrkilometer am Ende der Laufzeit an den Kunden verrechnet. Dabei verrechnet AMAG dem Kunden ein Preis von CHF 0.40 pro Mehrkilometer. Nicht gefahrenen Kilometer innerhalb eines Monats der Laufzeit werden auf die Folgemonate der Laufzeit ßbertragen.
FĂźr etwaige Minderkilometer findet keine RĂźckvergĂźtung statt. Eine Ăbernahme der Minderkilometer auf ein neues Abo oder Fahrzeug ist nicht mĂśglich.
6.5 Zusätzliche Gebßhren
Zu den zusätzlich geschuldeten Vergßtungen fßr Umtriebskosten von AMAG gehÜren:
a) Adressnachforschung CHF 25
b) Mahnung CHF 30
c) Betreibung CHF 50 + effektive externe Kosten der Betreibung
d) RĂźckholung des Fahrzeugs bei Vertragsverletzungen CHF 500
e) Entfernung starker Verschmutzung allgemein CHF 250
f) Entfernung starker Verschmutzung des Fahrzeugs durch Tiere CHF 250
g) Entfernung starke Verschmutzung des Fahrzeugs durch Rauchen CHF 450
h) Unabhängiger Gutachter bei Meinungsverschiedenheit CHF 800
6.6 Sonstiges
Sämtliche im Zusammenhang mit dem Abovertrag geschuldeten Zahlungen verstehen sich in CHF und inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Erfährt der Satz fßr die Mehrwertsteuer eine Veränderung, werden die monatliche Gebßhr und die weiteren in diesen Allgemeinen Abobedingungen vorgesehenen Vergßtungen entsprechend angepasst. Die gleiche Regelung gilt fßr sonstige fßr das Vertragsverhältnis relevante neu eingefßhrte oder erhobene Üffentlich-rechtliche Abgaben.
7. Eigentum und VerfĂźgungsberechtigung
7.1 Eigentumsverhältnisse
Das Fahrzeug bleibt während der gesamten Vertragsdauer Eigentum der AMAG. Dingliche Rechte oder ein Retentionsrecht des Kunden am Fahrzeug zur Sicherung von Ansprßchen gegen AMAG sind ausgeschlossen.
Verfßgungen ßber das Fahrzeug und ZubehÜr sind untersagt (z.B. Verkauf, Verpfändung, Schenkung). Die AMAG ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt (Verbot des Halterwechsels) eintragen zu lassen. Der Kunde hat das Fahrzeug von Rechten Dritter freizuhalten. Er darf es nicht verkaufen, vermieten, verpfänden, verschenken oder zur Sicherung ßbereignen.
7.2 EinlĂśsung und Kontrollschilder
Das Fahrzeug wird auf AMAG beim zuständigen Strassenverkehrsamt eingelÜst. Im Fahrzeugausweis wird der Code 178 Halterwechsel verboten und als Standortadresse Name und Adresse des Kunden eingetragen. Die Kontrollschilder werden anhand des Wohnkantons des Kunden vergeben. Es kÜnnen keine bestehenden Kontrollschilder des Kunden von AMAG ßbernommen werden. Bei einem späteren Erwerb des Autos durch den Kunden, kann kein Anspruch auf das während der Abolaufzeit angebrachte Kontrollschild geltend gemacht werden.
7.3 VerfĂźgungsberechtigung
AMAG ist als EigentĂźmerin des Fahrzeugs zudem jederzeit berechtigt, eine Inspektion des Fahrzeugs vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, daran mitzuwirken und gestattet AMAG hiermit unwiderruflich Zugang zum Standort, an welchem sich das Fahrzeug befindet. Ergibt die Inspektion ein vertragswidriges Verhalten des Kunden, hat der Kunde die damit verbundenen Aufwendungen zu Ăźbernehmen.
8. VerfĂźgbarkeit
AMAG legt grossen Wert darauf, Verfßgbarkeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere bei grossem Interesse in Bezug auf ein Produkt kann es sein, dass dieses im Onlineshop erscheint, aber nicht mehr verfßgbar ist. Alle Angaben zur Verfßgbarkeit sind deshalb ohne Gewähr und kÜnnen sich bis zum Abschluss des Rechtsgeschäfts ändern.
9. FahrzeugĂźbernahme
Das gebuchte Fahrzeug wird durch den Kunden in einem AMAG Betrieb oder bei Heimlieferung am Wohnsitz des Kunden Ăźbernommen. Der Termin der Ăbergabe wird zwischen AMAG und dem Kunden abgestimmt. Das Fahrzeug wird vollgetankt / vollgeladen und mit der aktuell gĂźltigen Vignette Ăźbergeben. Bei einer Heimlieferung gehen der verbrauchte Treibstoff bzw. Strom zu Lasten des Kunden. Mit der Ăbergabe des Fahrzeuges beginnt die vereinbarte Vertragslaufzeit.
9.1 Identifikation
Bei der Ăbernahme des Fahrzeugs muss sich der Kunde ausweisen kĂśnnen und einen gĂźltigen FĂźhrerausweis vorlegen. Der Kunde muss persĂśnlich vor Ort sein.
9.2 Ăbergabeprotokoll
Bei der Ăbernahme wird ein durch den Kunden zu unterzeichnendes Ăbergabeprotokoll erstellt. Der Kunde hat das Fahrzeug bei der Ăbernahme zu prĂźfen und allfällige Mängel im Ăbergabeprotokoll zu vermerken. Bei schwerwiegenden Mängeln oder Abweichungen zwischen bestelltem und geliefertem Fahrzeug ist die Ăbernahme durch den Kunden zu verweigern.
Soweit der Kunde behauptet, ein Schaden oder Mangel habe bereits im Zeitpunkt der Ăbernahme des Fahrzeugs bestanden, trägt er dafĂźr die Beweislast.
10. Ăbersicht der inkludierten Leistungen
In der monatlichen Gebßhr  sind inbegriffen:
a) der Gebrauch des Fahrzeugs während der Abodauer im Rahmen der im vereinbarten Leistungspaket gewählten monatlichen Freikilometer
b) Sommer- und Winterreifen inklusive deren Wechsel und Einlagerung dieser
c) Autobahnvignette der Schweiz fĂźr das Jahr in dem der Abovertrag startet
d) Sämtliche Zulassungsgebßhren, Fahrzeugsteuern und -abgaben
e) Versicherungen gemäss Ziffer 10.6
f) alle anfallenden Services, Verschleissarbeiten und Reparaturen, soweit die nicht durch vertragswidrigen Gebrauch des Kunden verursacht wurden
g) Gesetzliche Mehrwertsteuer von zur Zeit 7.7% (Stand 01.01.2021). AMAG Automobil und Motoren AG, 6330 Cham, MWST-Nr.: CHE-499.644.421 MWST
Alle ßbrigen mit dem Betrieb und der Haltung des Fahrzeugs verbundenen Kosten trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere fßr die Kosten fßr Kraftstoffverbrauch, Kosten fßr Strom, Ladeinfrastruktur, Ladekarte, Wischwasser, AdBlue, Reinigungskosten während der Vertragsdauer oder im Hinblick auf die Rßckgabe des Fahrzeugs, Mautgebßhren fßr ausländische Strassen, etc.
10.1 Inspektion/Unterhalt/Verschleiss
Der Kunde hat das Fahrzeug sorgfältig zu gebrauchen und die Niveaustände fĂźr Ăl, Wasser sowie den Reifendruck regelmässig zu ĂźberprĂźfen. Es darf nur in einem sicheren und den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Zustand gefahren werden.
10.1.1 Terminvereinbarung
Der Kunde bringt das Fahrzeug in den Service, sobald das Fahrzeug einen Service anzeigt. Das Fahrzeug darf ausschliesslich in AMAG Betrieben unterhalten und repariert werden. Die Kosten fßr Inspektion und Unterhalt trägt AMAG. Alle AMAG Betriebe sind auf www.amag.ch abrufbar.
Durchfßhrung von Servicearbeiten oder anderen Arbeiten in einem Nicht AMAG Betrieb sind verboten und die daraus entstehenden Kosten sowie allfällige Rßckbau- und/oder Kontrollarbeiten durch einen AMAG Betrieb gehen zu Lasten des Kunden. Ausnahmen hierbei sind Reparaturarbeiten infolge Panne im Ausland.
Der Kunde kann im AMAG Betrieb in seiner Nähe via Online Termin Vereinbarung (www.amag.ch) oder via Telefon einen Servicetermin buchen. Bei Fragen oder Unsicherheit kann jederzeit das Customer Care Center (online.sales@amag.ch) der AMAG kontaktiert werden.
10.1.2 Ersatzwagen bei längerem Werkstattaufenthalt
Im Falle von den nachstehend aufgefßhrten Werkstattarbeiten am Fahrzeug, welche länger als 2 Stunden dauern, bietet AMAG dem Kunden fßr den Zeitraum der Werkstattarbeiten ein Ersatzfahrzeug an, damit der Kunde durch die Werkstattarbeit keinen Fahrzeugausfall erfährt: Garantiearbeiten, Service und Inspektion sowie bei unverschuldetem Reparaturbedarf. Bei Werkstattarbeiten unter 2 Stunden sowie bei einem Reifenwechsel besteht kein Anspruch auf Ersatzmobilität. Der Typ des Ersatzwagens richtet sich nach der Verfßgbarkeit. Es wird so weit mÜglich auf die Bedßrfnisse des Kunden Rßcksicht genommen. Ein Anspruch auf ein konkretes Modell als Ersatzwagen besteht nicht.
10.2 Verkehrszulassung und -steuern
Sämtliche Kosten fßr die Verkehrszulassung sowie die anfallenden Verkehrssteuern trägt die AMAG.
10.3 Autobahnvignette
Das Fahrzeug wird mit einer gĂźltigen Vignette dem Kunden Ăźbergeben. Falls sich die Vertragsdauer Ăźber einen Jahreswechsel erstreckt, ist der Kunde fĂźr den Wechsel der Vignette verantwortlich. Die Kosten fĂźr die neue Vignette gehen zu Lasten des Kunden.
10.4 Bereifung
AMAG stellt bei Ăbergabe des Fahrzeugs die richtige Bereifung sicher und entscheidet nach eigenem Ermessen Ăźber die GrĂśsse, das Fabrikat, die Marke und das Material der jeweiligen Bereifung.
10.4.1 Saisonwechsel
Der Kunde ist verantwortlich rechtzeitig einen saisonal erforderlichen Wechsel von Winter- bzw. Sommerreifen zu organisieren. Den genauen Zeitpunkt des Reifenwechsels stimmt der Kunde direkt mit einem AMAG Betrieb ab. Die demontierten Reifen werden bei AMAG eingelagert. Der Reifenwechsel sowie die Einlagerung sind fĂźr den Kunden kostenlos.
10.5 FlĂźssigkeiten
Falls der Kunde feststellt, dass der Niveaustand der folgenden FlĂźssigkeiten zu tief ist, muss er diese in einem AMAG Betrieb auffĂźllen lassen und ggf. kontrollieren lassen, ob eine Leckage besteht:
§ MotorenÜl
§ GetriebeÜl
§ ServoÜl
§ Bremsflßssigkeit
§ Kßhlflßssigkeit
Die Kosten trägt dabei AMAG.
Falls der Kunde feststellt, dass der Niveaustand der folgenden Flßssigkeiten zu tief ist, muss er diese selbstständig auffßllen:
§ Wischwasser
§ Treibstoffe aller Art inkl. AdBlue
Die Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
10.6 Versicherung
Das Fahrzeug verfßgt fßr die Dauer des Vertragsverhältnisses ßber:
a)Â Â Â Â eine gesetzlich vorgeschriebene Motorfahrzeughaftpflichtversicherung
b)Â Â Â Â eine Vollkaskoversicherung im Falle der Kollision
c)Â Â Â Â Â eine Teilkaskoversicherung
d)    eine Parkschadenversicherung Plus
e)    einen Grobfahrlässigkeitsschutz (Verzicht auf das gesetzliche Rßckgriffsrecht bzw. Kßrzungsrecht)
Die Versicherungskosten sind in der Abogebßhr inbegriffen. Von der Versicherungsdeckung ausgenommen sind vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.
Selbstbehalte:
Haftpflichtversicherung: CHF 0 / CHF 2â000*
Vollkaskoversicherung (Kollision): CHF 1'000 / CHF 3â000*
Teilkaskoversicherung: CHF 0 / CHF 0*
Parkschaden: CHF 0 / CHF 0*
*Gilt nur fĂźr Lenker unter 25 Jahren.
10.6.1 Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Zusätzlich zum Abovertrag gelten die betreffenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen der ZĂźrich Versicherungs-Gesellschaft AG in ihrer jeweils geltenden, online verfĂźgbaren Fassung [Versicherungen fĂźr Privatpersonen â Zurich Schweiz], deren Bestimmungen den vorliegenden Regelungen im Konfliktfall vorgehen. Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen der AVB einzuhalten, wie wenn er selbst Versicherungsnehmer wäre. Die internationale Versicherungskarte (GrĂźne Karte) kann via Zurich [Internationale Versicherungskarte â Zurich Schweiz] bestellt werden.
10.6.2 AusschlĂźsse
10.6.2.1 Haftpflichtversicherung
Kein Versicherungsschutz besteht fĂźr:
1.    Sachschäden
Ansprßche aus Sachschäden des Halters, Schäden am versicherten Fahrzeug, Anhänger sowie fßr Schäden an den an diesen Fahrzeugen angebrachten Sachen oder Tieren und Sachen, die damit befÜrdert werden. Mitversichert sind jedoch Schäden an Gegenständen, die andere Personen mit sich fßhren, wie Reisegepäck und dergleichen.
2.     Rennen und ähnliche Fahrten
Ansprßche aus Unfällen bei Rennen, Rallyes und ähnlichen Wettfahrten, allen Fahrten auf Rennstrecken sowie dazugehÜrenden Nebenstrecken. Bei Veranstaltungen dieser Art in der Schweiz und im Fßrstentum Liechtenstein sind Ansprßche Dritter im Sinne von Art. 72 Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) jedoch nur ausgeschlossen, wenn fßr die betreffende Veranstaltung die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung besteht.
3.     Unerlaubte Fahrten
Die Haftpflicht des Lenkers, der den gesetzlich erforderlichen Lernfahr- oder Fßhrerausweis nicht besitzt, ohne vorgeschriebene Begleitung fährt, unerlaubt Personen mitnimmt oder von Personen, die dem Lenker das versicherte Fahrzeug ßberlassen, obwohl sie diese Mängel hätten erkennen kÜnnen.
4.     Nicht bewilligte Fahrten
Die Haftpflicht im Zusammenhang mit Fahrten, die gesetzlich oder behÜrdlich nicht bewilligt sind und die Haftpflicht von Personen, die das anvertraute Fahrzeug zu Fahrten verwenden, zu denen sie nicht ermächtigt sind.
 5.     Strolchenfahrten
Die Haftpflicht von Personen, die das versicherte Fahrzeug zum Gebrauch entwendet haben, und diejenige des Lenkers, der von der Entwendung wusste oder hätte wissen kÜnnen.
6.     Verbrechen
Ansprßche aus Unfällen im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Begehung von Verbrechen, Vergehen oder dem Versuch dazu.
7.     Kernenergie
Ansprßche aus Schäden, fßr welche nach der Gesetzgebung ßber die Kernenergie gehaftet wird.
10.6.2.2 RĂźckgriff
Die gesetzlichen Bestimmungen geben dem Geschädigten das Recht, seine Forderungen direkt gegenßber Zurich geltend zu machen. Aus diesem Grunde kÜnnen die Ausschlßsse gemäss
1.     Unerlaubte Fahrten,
2.     Nicht bewilligte Fahrten,
3.     Strolchenfahrten,
4.     Verbrechen
dem Geschädigten nicht entgegengehalten werden. Wenn gesetzliche oder vertragliche Grßnde den Versicherungsschutz einschränken, (z.B. Fahren in angetrunkenem Zustand) oder aufheben (z.B. Fahren ohne gesetzlich erforderlichen Fßhrerausweis) kann Zurich ihre Aufwendungen von den Versicherten teilweise oder ganz zurßckfordern. Ebenso kann Zurich ihre Aufwendungen zurßckfordern, wenn sie Leistungen erbringen muss, obwohl die Versicherung bereits erlÜschen ist.
10.6.2.3 Kaskoversicherung
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Nicht versichert sind:
1.     Betriebsschäden
§ Betriebs-, Bruch- und Abnßtzungsschäden,
§ Schäden aus Bedienungsvorgängen und wegen Einfßllen von falschen Kraftstoffen/Flßssigkeiten,
§ Schäden wegen Ălmangels,
§ Schäden infolge Fehlens oder Einfrierens des Kßhlwassers,
§ Schäden, welche ausschliesslich die Batterien betreffen,
§ Schäden durch das Ladegut (ausser im Anschluss an ein unter Kollision versichertes Ereignis).
2.     Minderwert und Nutzungsausfall
Minderwert (Reduktion des Marktwertes aufgrund einer Reparatur, geringere Leistungs- oder Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges) sowie Nutzungsausfall.
3.     Rennen und ähnliche Fahrten
Schäden bei der Teilnahme an Rennen, Rallyes und ähnlichen Wettfahrten, bei allen Fahrten auf Rennstrecken und dazugehÜrenden Nebenstrecken.
4.     Unerlaubte Fahrten
Schäden bei Fßhrung des Fahrzeuges durch einen Lenker, der den gesetzlich erforderlichen Lernfahr- oder Fßhrerausweis nicht besitzt, ohne vorgeschriebene Begleitung fährt oder unerlaubt Personen mitnimmt, sofern der Versicherte diese Mängel hätte kennen kÜnnen.
5.     Nicht bewilligte Fahrten
Schäden bei Fahrten, die behÜrdlich oder gesetzlich nicht bewilligt sind.
6.     Alkohol/Verletzung der Verkehrsregeln
Schäden, wenn der Lenker im Zeitpunkt des Unfalles einen Blutalkoholgehalt von 1.6â° (Minimalwert) oder mehr aufweist oder fahrunfähig ist, weil er unter Medikamenten mit betäubender Wirkung oder Drogen steht. Wurde keine Blutprobe, sondern eine Atem- Alkoholprobe vorgenommen, gilt dasselbe bei einer Atem-Alkoholkonzentration von 0.80 mg/l oder mehr. Ebenso Schäden durch besonders krasse Missachtung der zulässigen HĂśchstgeschwindigkeit, waghalsiges Ăberholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen gemäss Art. 90 Abs. 3 SVG.
7.     Besondere Diebstahlereignisse
§ Diebstahl von Kraftstoffen
8.     Verbrechen
Schäden im Zusammenhang mit der vorsätzlichen Begehung von Verbrechen, Vergehen oder dem Versuch dazu.
9.     Ausnahmezustand
Schäden bei kriegerischen Ereignissen, Neutralitätsverletzungen, Revolution, Rebellion, Aufstand sowie bei Erdbeben, vulkanischen Eruptionen oder Veränderungen der Atomkernstruktur, es sei denn, dass die Schäden nachweislich mit diesen Ereignissen in keinem Zusammenhang stehen.
Schäden bei inneren Unruhen (Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult), es sei denn, die zumutbaren Vorkehrungen zur Vermeidung des Schadens wurden nachweislich getroffen; Schäden während der behÜrdlichen Requisition des Fahrzeuges.
10.6.3 Haftung fßr nicht gedeckte Schäden
Werden Versicherungsleistungen fßr Haftpflicht- und Kaskoschäden gemäss Ziffer 10.6.2 wegen schuldhaften Verhaltens des Kunden ausgeschlossen oder gekßrzt, ist AMAG berechtigt, den von der Versicherung nicht gedeckten Schaden dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Der Kunde trägt im Rahmen der Kasko- und Haftpflichtversicherung gemäss Ziffer 10.6 im Schadenfall den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt
11. Pannen und Schadenfälle
11.1 Verhalten bei einer Panne
Bei einer Panne ist die Pannenhilfe von Totalmobil! zu verständigen:
Telefon:Â Â Â Â Â Â Â Â +41 848 024 365
11.2 Verhalten bei Unfällen, Diebstahl, Wildschaden
Bei Ereignissen wie Unfall, Diebstahl, Verlust, Brand, Wild- oder sonstigem Schaden sowie der Geltendmachung von Ansprßchen durch Dritte muss der Kunde unverzßglich die Polizei verständigen und einen Polizeibericht erstellen lassen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
11.3 Meldung von Schäden
Bei Schäden jeder Art hat der Kunde AMAG innerhalb von fßnf (5) Werktagen mittels des Online-Schadensformular oder via Link im Kundendashboard zu benachrichtigen. Der Kunde hat dabei das Schadensformular der Versicherung vollständig und wahrheitsgetreu auszufßllen. Fßr verspätete Schadensmeldungen oder durch den Kunden zu vertretene VerzÜgerungen bei der Schadensabwicklung behält sich AMAG das Recht vor, eine angemessene Bearbeitungsgebßhr zu verlangen. Zudem behält sich AMAG das Recht vor, finanzielle Einbussen, die durch eine vom Kunden zu vertretende VerzÜgerung oder fehlende Mitwirkungspflicht direkt oder indirekt verursacht werden, vom Kunden zurßckzufordern.
Gegnerische Ansprßche dßrfen nicht anerkannt werden. Der Kunde hat die Weisungen von AMAG und/oder der Versicherung bezßglich der Behebung von Schäden zu befolgen.
11.4 Nicht gedeckte Schäden
Schäden am Fahrzeug (inkl. Bagatellschäden wie z.B. kleinere, auspolierbare Lackschäden oder Ersatz kleiner geschraubter oder gesteckter Bauteile), die nicht von der Kaskoversicherung gedeckt sind oder unter den Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung fallen, sowie den vollen Selbstbehalt bei Kollisionsschäden, trägt der Kunde.
11.5 Totalschaden
Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls hat AMAG das Recht, den Vertrag fristlos aufzulĂśsen.
12. Pflichten des Kunden
12.1 Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Der Kunde hat alle sich aus dem Betrieb und der Haltung des Fahrzeugs ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen zu erfĂźllen. Er hat alle Verkehrsregeln im In- und Ausland zu beachten. Bei Fahrten ins Ausland hat der Kunde alle notwendigen Dokumente und zusätzliches SicherheitszubehĂśr, wie z.B. Warnwesten, im Fahrzeug mitzufĂźhren. Die internationale Versicherungskarte (GrĂźne Karte) kann via Zurich [Internationale Versicherungskarte â Zurich Schweiz]  bestellt werden.
12.2 Einhaltung von Betriebs- und Servicevorschriften
Der Kunde hat dafßr zu sorgen, dass das Fahrzeug nach den Vorschriften der Betriebs- und Serviceanweisungen des Herstellers gewartet und behandelt wird. Das Fahrzeug ist stets in betriebs- und verkehrssicherem Zustand zu halten. Das Transportieren von entzßndlichen, explosiven, giftigen oder anderweitig gefährlichen Stoffen ist verboten.
12.3 Kontrollschilder
Der Kunde darf mit dem Fahrzeug Üffentliche Strassen nicht ohne die von AMAG angebrachten Kontrollschilder befahren. Der Wechsel von Kontrollschildern oder deren Anbringung an anderen Fahrzeugen ist unzulässig.
12.4 Kraftstoff
Der Kunde hat die fßr das Fahrzeug geltenden Bestimmungen ßber den zu verwendenden Kraftstoff zu beachten. Darunter fallen neben Benzin und Diesel auch Strom sowie jegliche andere MÜglichkeiten, ein Fahrzeug anzutreiben. Die durch das falsche Tanken entstandenen Schäden sind vom Kunden zu tragen.
12.5 Sauberkeit und Rauchverbot
Der Kunde ist dafĂźr verantwortlich, dass im Fahrzeug nicht geraucht wird und dass das Fahrzeug sauber gehalten wird. Das Rauchverbot gilt auch fĂźr e-Zigaretten.
12.6 Tiertransport
Tiere dĂźrfen nur in den dafĂźr vorgesehenen Transportboxen im Kofferraum transportiert werden.
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12.7 Ausbauten, Einbauten, Beschriftungen
Ausbauten, Einbauten und Beschriftungen des Fahrzeugs sind dem Kunden freigestellt, sofern dadurch dessen Wert nicht beeinträchtigt wird. Einbauten und Beschriftungen gehen nach Wahl von AMAG entweder ohne Anspruch auf Rßckerstattung oder Entschädigung in das Eigentum von AMAG ßber oder sind vor der Rßckgabe des Fahrzeugs durch den Kunden auf seine Kosten zur Wiederherstellung des Originalzustandes des Fahrzeugs entfernen zu lassen.
12.8 Diebstahlsicherung
Das Fahrzeug ist gegen Diebstahl angemessen zu sichern. Fenster und Tßren mßssen bei Verlassen des Fahrzeugs geschlossen und ordnungsgemäss verriegelt sein.
12.9 Geldstrafen und Bussen
Bussen und Geldstrafen fĂźr vom Kunden verschuldete VerkehrsregelverstĂśsse sowie die entsprechenden Verfahrenskosten sind vom Kunden zu tragen. Er hat AMAG als Fahrzeughalterin von solchen AnsprĂźchen unverzĂźglich freizustellen.
12.10 Adressänderung
Der Kunde hat AMAG jeden geplanten Domizilwechsel rechtzeitig zu melden. Beabsichtigt er, sein Domizil ins Ausland zu verlegen, ist AMAG berechtigt, den vorliegenden Vertrag per Datum der Sitzverlegung aufzulÜsen. Eine Adressänderung kann via Customer Care (online.sales@amag.ch) vorgenommen werden.
12.11 Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden
Soweit dies zur Abwicklung des Abovertrags oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist, wird der Kunde AMAG alle erforderlichen Informationen zugänglich machen, z.B. ßber andere Nutzer des Fahrzeugs, insbesondere, wenn diese eine Verkehrsregelverletzung begangen haben, ßber eine drohende Beschlagnahme des Fahrzeugs durch eine BehÜrde etc.. AMAG ist berechtigt, diese Informationen und Personendaten an die zuständigen BehÜrden weiterzuleiten.
Der Verlust von SchlĂźsseln oder sonstigem ZubehĂśr zum Fahrzeug ist AMAG unverzĂźglich zu melden.
13. FahrzeugrĂźckgabe
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13.1 Zustand und RĂźckgabeort
Nach Beendigung der Abodauer oder bei vorzeitiger AuflÜsung des Vertrags ist das Fahrzeug vom Kunden vollgetankt, in unbeschädigtem, gereinigtem, verkehrssicherem, dem Alter und der Fahrleistung des Fahrzeugs entsprechendem Zustand mit allen Schlßsseln und zugehÜrigen Komponenten und Dokumenten zurßckzugeben. Fßr die Rßckgabe des Fahrzeugs vereinbaren AMAG und der Kunde Datum und Zeit. Das Fahrzeug kann vom Kunden in einem AMAG Betrieb zurßckgegeben werden. Eine Abholung des Fahrzeuges beim Kunden zuhause ist ausgeschlossen.
13.2 Mehrkilometer
Sofern der Kunde mehr Kilometer während der Abodauer zurßckgelegt hat, als vereinbart, werden ihm in der Schlussabrechnung die Kosten fßr die Mehrkilometer in Rechnung gestellt. Der Kostensatz pro Mehrkilometer beträgt CHF 0.40 pro Mehrkilometer.
FĂźr etwaige Minderkilometer findet keine RĂźckvergĂźtung statt. Eine Ăbernahme der Minderkilometer auf ein neues Abo oder Fahrzeug ist nicht mĂśglich.
13.3 RĂźcknahmeprotokoll
Bei Rßckgabe wird im Beisein des Kunden oder seines Vertreters ßber den Zustand des Fahrzeugs ein Rßcknahmeprotokoll erstellt, das die Rßcknahme des Fahrzeugs inklusive zugehÜriger Komponenten und Dokumente sowie feststellbarer Schäden festhält. Unterlässt es der Kunde, persÜnlich bei der Rßckgabe anwesend zu sein, gilt das Rßcknahmeprotokoll auch ohne Unterschrift des Kunden als genehmigt.
13.4 Haftung fßr Schäden und fehlende Gegenstände
Der Kunde haftet fßr alle fehlenden Fahrzeuggegenstände, wie Schlßssel etc., sowie fßr die erforderlichen Reparatur- und Instandstellungsarbeiten, die auf vertragswidrigen Gebrauch des Fahrzeugs durch den Kunden oder Personen, fßr die er gemäss Abovertrag verantwortlich ist, verursacht wurden.
Ăbliche Gebrauchsspuren wie beispielsweise kleine Steinschlagspuren, Kratzer in der Nähe des Tankdeckels, der TĂźrgriffe und Kofferraumgriffe gelten nicht als vom Kunden verursachte Schäden. Was als Ăźbliche Gebrauchsspuren gilt, ist dem Schadenskatalog zu entnehmen.
13.5 Unterlassung der RĂźckgabe
Bringt der Kunde das Fahrzeug nicht am vereinbarten Datum rechtzeitig am vereinbarten Ort zurßck, ist AMAG nach einmaliger fruchtloser Mahnung berechtigt, dieses auf Kosten des Kunden bei ihm abholen zu lassen, ohne dass es dazu eines richterlichen Befehls oder einer Hinterlegung bedarf. AMAG und beauftragte Drittpersonen sind zwecks Rßcknahme des Fahrzeugs berechtigt, das dem Kunden gehÜrende Grundstßck oder das Gebäude, in welchem sich das Fahrzeug befindet, zu betreten.
13.6 Ăbernahme des Fahrzeuges nach Abodauer
Alternativ zur Fahrzeugrßckgabe kann der Kunde das Fahrzeug käuflich erwerben oder ein Leasing abschliessen. Der Kaufpreis sowie die Leasingkonditionen werden dem Kunden nach Ende der Abodauer bei Interesse bekanntgegeben. Die näheren Einzelheiten und Bedingungen werden in einem separaten Kaufvertrag geregelt.
13.7 Schlussabrechnung
Nach RĂźckgabe des Fahrzeugs erstellt AMAG eine Schlussabrechnung mit folgenden Elementen:
a)    gegebenenfalls Kosten fĂźr eine Ăberschreitung der vertraglich vereinbarten Abo-Kilometer gemäss vereinbartem Satz fĂźr Mehrkilometer;
b)    gegebenenfalls Kosten fßr eine Behebung von Schäden, welche nicht der normalen Abnßtzung entsprechen
c)Â Â Â Â Â gegebenenfalls Kosten fĂźr den Ersatz bzw. die Wiederbeschaffung von Dokumenten, SchlĂźsseln und weiterem ZubehĂśr.
Die Schlussabrechnung ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
14. Vorzeitige VertragsauflĂśsung
Beide Parteien sind berechtigt, den Abovertrag jederzeit aus wichtigem Grund fristlos zu kĂźndigen.
Als wichtiger Grund gilt jede Verletzung einer wesentlichen Vertragsbestimmung.
Als wesentliche Vertragsverletzungen durch den Kunden gelten insbesondere:
a) Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
b) Anmeldung des Privatkonkurses oder die Stellung eines Insolvenzantrages
c) Grobe Verkehrsregelverletzungen und Fahren in nicht fahrtĂźchtigem Zustand
d) Entzug des Fahrausweises
e) Nicht vertragsgemässe Nutzung des Fahrzeugs
f) Entfernung des Adapters zur Aufzeichnung von Telemetriedaten (autoSense)
g) Verletzung der vertraglichen Pflichten
h) Fehlende Kooperation in Schadensfällen
i) Verletzung von Geldwäschereivorschriften oder anderer gesetzlicher Vorschriften, die fßr AMAG ein Reputationsrisiko zur Folge haben kÜnnten
Als wesentliche Vertragsverletzungen durch AMAG gelten insbesondere:
a)    Länger andauernde VerunmÜglichung der Fahrzeugnutzung aus technischen Grßnden, welche durch AMAG nicht innert nßtzlicher Frist behoben werden kÜnnen. Dazu zählt auch ein durch einen Unfall hervorgerufener Totalschaden des Fahrzeuges. AMAG steht das Recht zu, dem Kunden ein mindestens gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfßgung zu stellen.
14.1 Kosten bei einer vorzeitigen VertragsauflĂśsung
Als Datum einer vorzeitigen VertragsauflĂśsung gilt das effektive RĂźckgabedatum des Fahrzeuges an die AMAG.
Die Kosten fßr die vorzeitige VertragsauflÜsung aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung durch den Kunden, werden wie folgt berechnet:
¡        Die vereinbarte Abogebßhr ist bis zum Datum der VertragsauflÜsung geschuldet.
¡        Die Freikilometer werden pro rata per Datum der vorzeitigen VertragsauflĂśsung berechnet. Der Kostensatz pro Mehrkilometer beträgt CHF 0.40 pro Mehrkilometer. Allfällige Mehrkilometer werden per vorzeitige VertragsauflĂśsung pro rata berechnet. FĂźr etwaige Minderkilometer findet keine RĂźckvergĂźtung statt. Â
¡        Die Berechnung der Kosten erfolgt Tag genau.
Die Kosten fßr die vorzeitige VertragsauflÜsung aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzungen durch AMAG, werden wie folgt berechnet:
¡        Die vereinbarte Abogebßhr ist bis zum Datum der VertragsauflÜsung geschuldet.
¡        Die Freikilometer werden pro rata per Datum der vorzeitigen VertragsauflĂśsung berechnet. Der Kostensatz pro Mehrkilometer beträgt CHF 0.40 pro Mehrkilometer. Allfällige Mehrkilometer werden per vorzeitige VertragsauflĂśsung pro rata berechnet. FĂźr etwaige Minderkilometer findet keine RĂźckvergĂźtung statt.Â
¡        Die Berechnung der Kosten erfolgt Tag genau.
15. Haftung
Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet AMAG in keinem Fall fßr (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen der AMAG sei dies vertraglich oder ausservertraglich.
Im Ăbrigen lehnt AMAG die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:
⢠unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
⢠Einsatz inkompatibler Ersatz- oder ZubehÜrteile (z.B. Stromversorgung);
⢠unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
⢠hÜhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch AMAG zu vertreten sind, und behÜrdliche Anordnungen.
16. Datenschutz
Fßr die Bearbeitung von Personendaten durch AMAG gilt die Datenschutzerklärung der AMAG Gruppe.
16.1 Fahrdaten
In Ergänzung zu ebenfalls Vertragsbestandteil bildenden Datenschutzbestimmungen nimmt der Kunde zustimmend davon Kenntnis, dass AMAG im Rahmen des autoSense Systems laufend elektronisch ßber sämtliche Fahrzeugdaten informiert wird, insbesondere ßber den aktuellen Kilometerstand des Fahrzeugs. Hierfßr wird ein Adapter im Fahrzeug angebracht, der es erlaubt, die entsprechenden Daten auszulesen. Dieser Adapter darf nicht entfernt werden.
17. TeilungĂźltigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Abobedingungen ungĂźltig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Ăźbrigen Bestimmungen und dieser Allgemeinen Abobedingungen insgesamt.
18. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen AMAG und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.
Gerichtsstand fĂźr alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der AMAG Automobil und Motoren AG in Cham, ZG. AMAG Automobil und Motoren AG behält sich indessen das Recht vor, gerichtliche Schritte am Sitz der beklagten Vertragspartei einzuleiten. Von der Gerichtsstandsklausel ausgenommen sind diejenigen Fälle, in denen das Zivilprozessrecht zwingend einen anderen Gerichtsstand vorschreibt.Â