Hagelschaden
Wir empfehlen, jeden Hagelschaden reparieren zu lassen (sofern kein Totalschaden vorliegt).
Ihre Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung kommt für Schäden durch sogenannte Elementarereignisse auf. Bei geleasten Fahrzeugen, die nicht repariert wurden, müssen die Kosten bei der Rückgabe vom Leasingnehmer übernommen werden.
Kollisionsschaden mit Fahrzeug oder Objekt
Kollisionsschäden sind zum Beispiel das Auffahren in ein anderes Fahrzeug oder das Streifen einer Säule im Parkhaus. Auch wenn es unangenehm ist: Zu sehr ärgern brauchen Sie sich nicht, denn Kollisionsschäden sind durch Ihre Vollkaskoversicherung gedeckt.
Bei einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug benötigen wir ein ausgefülltes Schadenformular.
Schaden am parkierten Fahrzeug
Bei einem Parkschaden muss grundsätzlich die Verursacherin oder der Verursacher für den Schaden aufkommen. Wenn die Person jedoch nicht bekannt ist, springt Ihre Parkschadenversicherung ein. Die Parkschadenversicherung ist eine Zusatzversicherung zur Teil- oder Vollkasko.
Glasschaden
Bei Steinschlag oder Glasschaden prüfen wir, ob die Scheibe komplett ersetzt werden muss oder ob wir sie reparieren können. Wir garantieren Ihnen eine fachkundige Reparatur nach Herstellervorgaben. Die Anforderungen für Frontscheiben sind aufgrund von Assistenzsystemen wie Regen-, Abstands- und Infrarotsensoren, Head-up-Displays und Einschlafwarnsystemen sehr hoch. Wir sind auf diese Systeme spezialisiert und haben die vorgeschriebene Werkstattausrüstung, um sie zu kalibrieren.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Schadensmeldung und der Abwicklung mit Ihrer Versicherung.