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Reissverschlussprinzip: Wenn auf einer Autobahn eine Spur abgebaut werden muss, ist neu das Reissverschlussprinzip obligatorisch. Autofahrer müssen die Fahrzeuge am Ende der abbauenden Spur einschwenken lassen, damit ein frühzeitiger Spurwechsel und somit Rückstau verhindert wird.
Rettungsgasse: Zudem gilt künftig die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden: Dabei darf der Pannenstreifen nicht belegt werden, da dieser weiterhin für Notfälle und Pannen freigehalten werden muss.
Auto-Anhänger: Für Autos mit Anhängern (bis 3,5 Tonnen) wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf 100 km/h erhöht.
Trottoir: Eine weitere Änderung betrifft die Nutzung des Trottoirs für Kinder mit Velos. Stand jetzt dürfen dies nur Kinder im Kindergartenalter tun. Künftig sollen Kinder bis 12 Jahre mit dem Velo das Trottoir benützen dürfen – sofern kein Radstreifen vorhanden ist.
Alkohol an Raststätten: Der Bundesrat hat das Verbot aufgehoben, an Autobahnraststätten Alkohol auszuschenken und zu verkaufen.
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