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Ja, aber Sie benötigen die schriftliche Zustimmung Ihrer Vermieterschaft (Art. 260a OR) – ein gesetzlicher Anspruch auf eine eigene Ladestation besteht in der Schweiz aktuell nicht. Das könnte sich bald ändern: Der Bundesrat hat im Juni 2026 eine Änderung des Energiegesetzes in die Vernehmlassung geschickt, die Mietenden künftig einen Anspruch auf die Grundinstallation gibt.
Ihre Chancen erhöhen Sie schon heute: Fragen Sie frühzeitig bei der Verwaltung an – am besten gemeinsam mit anderen Mietparteien. Viele Kantone und Gemeinden fördern Grundinstallationen mit Lastmanagement finanziell, und für Vermieterschaften ist die Ladeinfrastruktur eine wertvermehrende Investition.
Die AMAG bietet zusammen mit Helion Komplettlösungen – von der Wallbox bis zur skalierbaren Lösung für ganze Einstellhallen, inklusive Beratung für Verwaltungen.