Feinstaubplaketten für Fahrten in deutsche Innenstädte
/content/webs/amag_ch/de/secondary_navigation/verantwortung/Feinstaub_Plakette/jcr:content/rightCol/textimage/image/file

Ab 1. Januar 2008 haben einige deutsche Städte beschlossen, Fahrten in die Innenstädte nur noch Fahrzeugen zu gestatten, die mit einer entsprechenden Plakette ausweisen, dass sie die vorgeschriebenen Feinstaub-Werte einhalten. Weitere Städte werden folgen.

Je nach Stadt und Zone werden Fahrverbotstafeln aufgestellt und die Fahrt darf nur noch mit grüner oder allenfalls auch mit gelber oder roter Plakette fortgeführt werden. Diese Vorschrift gilt auch für ausländische Fahrzeuge, die nur kurzfristig in diese Innenstädte fahren.

Bezugsmöglichkeiten der Plaketten:

Die Deutsche Gesetzgebung verlangt, dass nur Deutsche Garagen (vorzugsweise Markenvertreter) und Prüforganisationen (z.B. TÜV, GTÜ), welche befugt sind, Abgasuntersuchungen resp. Abgaswartungen durchzuführen, entsprechende Plaketten verkaufen dürfen.

Bezugsmöglichkeiten in Deutschland

Bei den oben genannten Stellen können Plaketten während den Geschäftszeiten bezogen werden. In der Praxis hat sich dies aber je nach Stelle als kompliziert erwiesen, da im Schweizer Fahrzeugausweis die notwendige „Schlüsselnummer“ nicht vorhanden ist. Die Kosten betragen vor Ort zwischen 5 – 10 Euro.

Bezugsmöglichkeit in der Schweiz

Bei den TCS Geschäftsstellen können bei Vorzeigen des Fahrzeugausweises grüne Plaketten für Fahrzeuge bestellt werden, welche die entsprechende Emissionsklasse einhalten.

TCS

Dies ist für die Fahrzeuge, die Anspruch auf eine grüne Plakette (Info auf oben genannter Internetseite) haben, die momentan einfachste Lösung.

Via Internet

Bestellung

print