Ab November 2012 führt die EU ein Label für Reifen von Strassenfahrzeugen ein. Dieses informiert über zwei umwelt- und einen sicherheitsrelevanten Aspekt der Reifenqualität: Rollwiderstand, Abrollgeräusch und Nasshaftung. Zusätzlich werden in der EU verschiedene Mindestanforderungen an Reifen neu definiert. Diese EU-Reifenkennzeichnung wird gemäss Regierungsbeschluss in der Schweiz nicht eingeführt. Daher existiert in der Schweiz keine Deklarationspflicht für Reifen.


Die Motivation der EU liegt in dem verabschiedeten «Action Plan for Energy Efficiency» der EU Regulation EC 661/2009. Diese hat zum Ziel, dass kommende Innovationen die Senkung des Rohstoff- und Energiebedarfs im Reifensektor in den Mittelpunkt stellen und dieses Vorgehen zu immer effizienteren Reifen führt. Folgend die Aufsplittung auf die vier Themen:
- «Geringerer Kraftstoffverbrauch» durch konsequente Senkung des Reifenrollwiderstands
- «Material ist abriebfester» bei gleichem Reifengewicht zur Steigerung der Laufleistung
- «Verbesserte Sicherheit» durch Erhöhung des Nässegiffs
- «Leiser Reifen» durch Einsatz neuartiger Materialien zur Verminderung des Geräuschpegels
Die Folge daraus war die Kennzeichnungsverordnung (Verordnung/EG/1222/2009), welche die Umsetzung für die Europäische Union regelt.
© TCS Beratung & Begutachtung, Emmen
Das Reifenlabel wird wahrscheinlich in folgender Form präsentiert:

1. Die Einteilung aufgrund des Roll-
widerstands in die farbigen Energieeffi-
zienzklassen A bis G.
2. Die Nasshaftungsklasse A bis G als Angabe zur Sicherheit bei Nässe.
3. Die Klassierung mittels Schallwellen, ergänzt um die dB-Angabe für das externe Rollgeräusch.

