
Mit jedem Leasingvertrag erhalten Sie zusätzlich unsere Allgemeinen Leasing Bestimmungen (ALB). Möchten Sie sich lieber schon vorab informieren? Drucken Sie einfach die ALB als PDF Datei aus.

Kreditfähigkeit bei Privatkunden
Die AMAG LEASING AG ist verpflichtet, die Kreditfähigkeit des Kunden zu prüfen. Ein Fahrzeug darf nur verleast werden, wenn der Kunde sich mit dem Leasing nicht überschuldet. Überschuldet ist ein Leasingnehmer dann, wenn er das betreibungsrechtliche Existenz-Minimum unterschreitet und somit bereits bestehende Schuldverpflichtungen nicht mehr bezahlen kann.
Persönliche Kundendaten
Die AMAG LEASING AG benötigt für die Prüfung eines Antrages immer sämtliche Angaben des Kunden. Sind diese nicht vollständig vorhanden, kann keine Bewilligung erteilt werden. Alle Daten, insbesondere die diskreten zusätzlichen Angaben bei Privatpersonen, unterstehen dem Datenschutz und dürfen nicht weitergegeben werden.
Das Konsum-Kredit-Gesetz 2
Per 1.Januar 2003 trat das revidierte Konsumkreditgesetz (KKG2) in Kraft. Im KKG2 ist das Leasing für Konsumgüter als eine Variante des Konsumkredit-Vertrages klar geregelt. Damit werden zwei Ziele verfolgt:
Ein Leasing fällt jedoch nur unter das KKG2, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Weitere wichtige Hinweise: