Die gesetzlich festgelegte Mindesttiefe des Reifenprofils beträgt 1,6 mm. Am Reifen selber sind Abnützungsanzeiger (TWI) angebracht, die die gesetzlich erlaubte Mindestprofiltiefe anzeigen.


Die Reifen sollten schon vor dem Erreichen der Mindesttiefe ersetzt werden: Sommerreifen spätestens bei
2 mm Restprofiltiefe, Breitreifen ab
3 mm und Winterreifen ab 4 mm Rest-
profiltiefe.
Dieses Mindestmass muss über die Hauptlängsrillen – an drei Stellen gemessen – eingehalten werden. Je mehr sich ein Reifen dieser Mindestprofiltiefe nähert um so höher ist der Bremsweg und bei Nässe steigt zusätzlich die Aquaplaning-Gefahr.




